UVV Abnahme für Ladebordwände

Die Zuverlässigkeit der Ladebordwand ist für einen Handwerks- oder auch Transportbetrieb unverzichtbar. Aus diesem Grund ist einmal jährlich eine UVV-Prüfung (nach BGR 500) der Hebebühne vorgeschrieben, bei der die Hebe- und Senkfunktion, der Zustand der Hydraulikschläuche und die vorgeschriebene Beleuchtung geprüft wird.